Collaborative Law,
oder wie wir im deutschen Sprachgebrauch sagen "Kooperative Rechtspraxis" ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsmodell, das ähnliche Ziele wie die Mediation verfolgt, aber doch anders abläuft wie ein Mediationsverfahren.
Im Gegensatz zur Mediation gibt es beim CL-Verfahren keinen Mediator, sondern jede Konfliktpartei hat einen mediativ geschulten RechtsanwaltIn als ihren Vertreter zur Seite.
Die Konfliktbearbeitung erfolgt von Anfang an in einem Team von Experten,die je nach Lage des Falles beigezogen werden. Dazu zählen Vertreter der psychosozialen Berufe,wie Psychologen, Kindercoaches, Psychotherapeuten, aber auch Vermögens- und Unternehmensberater, Steuerberater und Experten aus anderen Berufsgruppen.
Am Beginn des Verfahrens werden die Konfliktfelder festgelegt, die bearbeitet werden müssen und in Rücksprache mit den Klienten auch entschieden, welche Experten beigezogen werden.
Die Konfliktbearbeitung erfolgt dann ähnlich wie bei der Mediation, wobei die Parteien nicht von starren Rechtspositionen ausgehen, sondern eine bedürfnis- und vor allem zukunftsorientierte Lösung suchen.
Das Verfahren ist getragen von den Prämissen der Offenheit und dem Bemühen, eine für alle Konfliktparteien tragfähige Lösung zu finden.
Bei Familienkonflikten, wie z.B. Scheidung oder Trennung von Lebenspartnern, die gemeinsame Kinder haben, erarbeiten die Kinder mit einem Kindercoach ein Konzept, wie sie zukünftig mit den getrennt lebenden Eltern ihre Bedürfnisse nach Nähe und Bindung gestalten möchten. Dieses Konzept wird dann in weiterer Folge vom Coach an die Eltern rückgemeldet und in die zu treffende Übereinkunft mit den Eltern eingebracht.
Dieses Verfahren eignet sich daher nur für solche Konfliktparteien, denen es nicht darum geht, den Streit so zu lösen, dass am Schluss ein Sieger und/oder ein Verlierer übrig bleibt, sondern bereit sind, eine Lösung zu suchen, die den Bedürfnissen aller am Konflikt beteiligten Parteien möglichst gerecht wird.
Sollten die Parteien aus welchen Gründen immer, im Rahmen dieses CL-Verfahrens nicht zu einer Lösung ihres Konflikts kommen, sondern die Sache zu Gericht ziehen, dürfen die Anwälte, die im CL-Verfahren die Parteien vertreten haben, in einem gerichtlichen Verfahren jedenfalls nicht als Anwälte auftreten. Auch alle anderen am Verfahren beteiligten Experten dürfen nicht als Zeugen vor Gericht namhaft gemacht werden. Dies ist ein wesentliches Kriterium des CL-Verfahrens, weil es den Parteien, wenn sie sich einmal zu dieser Art der Konfliktlösung entschlossen haben, eine zusätzliche Motivation gibt, außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen.
Erfahrungen aus Amerika, Kanada, aber auch aus Großbritannien, in welchen Ländern dieses Modell schon seit längerem praktiziert wird, zeigen, dass in den Fällen, wo sich Konfliktparteien einmal zu dieser Art der Konfliktlösung entschieden haben, dieses Verfahren auch in beinahe allen Fällen erfolgreich abgeschlossen werden kann.