Oft wird viel Geld und Zeit investiert, damit bei einer Auseinandersetzung endlich das eintritt, was nach eigener Wahrnehmung gefehlt hat, nämlich Anerkennung. Geht die Angelegenheit dann zu Gericht, kann vieles passieren. Teilweise werden Urteile als gerecht und angenehm erlebt, teilweise gerade umgekehrt. Was jedoch so gut wie nie passiert, ist die Anerkennung einer Leistung oder die Akzeptanz einer Forderung durch die Gegenseite.

Aus diesem Grunde haben sich außergerichtliche Konfliktlösungsmodelle entwickelt. Dabei wird von den Konfliktparteien der Versuch unternommen, im Rahmen einer direkten Auseinandersetzung miteinander Lösungen zu finden, die jeweils die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien so weit wie möglich berücksichtigen.

Beim Modell der Mediation werden die gemeinsamen Gespräche der Streitparteien durch neutrale Vermittler moderiert. Diese Vorgangsweise ist besonders dann erfolgversprechend, wenn beide Parteien aufgrund gleicher Informationen im Stande sind, auf Augenhöhe miteinander zu verhandeln.

Für all jene Fälle, wo sich nun die Parteien eine parteiliche Fachberatung und Begleitung bei den gemeinsamen Verhandlungsgesprächen wünschen und gleichzeitig eine bestmögliche Umsetzung aller Interessen und Bedürfnisse gefunden werden soll, gibt es das Modell: Collaborative Law. Dabei beauftragt jede Konfliktpartei eine eigene Rechtsvertretung, mit der von Beginn an juristische Rahmenbedingungen besprochen und konkrete Zielsetzungen erarbeitet werden.

In gemeinsamen 4er-Sitzungen wird versucht eine nachhaltige Lösung auf der Grundlage einer wechselseitigen Akzeptanz zu finden. Als logische Konsequenz dieser Vertrauensbasis mit der Gegenseite, ist eine spätere gerichtliche Vertretung der Parteien im Falle des Scheiterns dieses außergerichtlichen Modelles durch die beteiligten CL-Anwälte ausgeschlossen.

Wenn Aspekte auftauchen, die eine besondere Betrachtung der emotionalen Hintergründe erfordern, werden Coaches beigezogen. Je nach Situation entweder für jede Partei ein eigener Coach oder ein gemeinsamer Coach, der auch an den Sitzungen mit den Rechtsbeiständen teilnehmen kann.

Besonders bewährt hat sich im familienrechtlichen Rahmen die Beiziehung eines neutralen Kindercoaches, der den Bedürfnissen der Kinder verpflichtet ist. Dieser wird von beiden Eltern gemeinsam beauftragt, damit er nach Gesprächen mit den Kindern, die Eltern gemeinsam beraten kann.

Außerdem kann ein neutraler Finanzcoach bei komplexen wirtschaftlichen Verhältnissen beauftragt werden. Dabei erarbeitet ein als neutraler Vermittler eingesetzter Steuerberater/eine Steuerberaterin mit den Konfliktparteien die finanziellen Grundlagen für nachfolgende Entscheidungen.

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