Das CL-Verfahren kann in sämtlichen Rechtsgebieten des Privat- und Unternehmensrechtes angewandt werden. Immer dann, wenn es für die beteiligten Konfliktparteien einen Sinn ergibt, dass auch nach der konkreten Konfliktlösung eine Fortsetzung der Kooperation mit der Gegenseite erwünscht oder notwendig ist.

Bei Geschäftspartnern besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Gefahr, dass unabhängig vom Inhalt der gerichtlichen Entscheidung, die oft Jahrelang bestehende Geschäftsbeziehung zu Ende geht. Außerdem ist es in den meisten Fällen so, dass die rechtliche Auseinandersetzung lediglich eine Schnittstelle der vielen offenen Themen trifft. Somit können gerade vielschichtige Problemkonstellationen in ihrer Komplexität hervorragend in einem CL-Verfahren behandelt werden.

Es steht den Konfliktparteien offen, Experten aus sämtlichen Sachverständigengebieten beizuziehen, die nicht bloß Mängel und Fehler des Bisherigen auflisten, sondern auch eine Basis für die Problemlösung liefern.

Diese Vorteile treffen natürlich auch auf sämtliche Auseinandersetzungen im arbeitsrechtlichen Bereich zu. Selbst bei Auflösung von Dienstverhältnissen kann die Wahrung des Rufes, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ein klares beiderseitiges Interesse darstellen.

Selbstverständlich treffen diese Aspekte auch im Privatbereich zu. Ein gewonnener oder verlorener Prozess mit einem Nachbar hat häufig weitere Gerichtsverfahren zur Folge.

Sofern Frau und Mann als vormalige Ehepartner oder Lebensgefährten Regelungen beim Auseinandergehen finden müssen und gleichzeitig davon Kinder betroffen sind, profitieren alle von der kooperativen Atmosphäre zwischen den getrennt lebenden Eltern. Dies gilt auch für Patchwork-Familien.

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